Ausnahmen des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Dies betrifft Einladungskarten, Dankeskarten und Tischkarten, die mit Ihren persönlichen Angaben versehen werden.